Roaming-Gebühren und Preise

Wer sein Handy oder Smartphone im Ausland nutzt, verwendet dafür das Netz eines der Mobilfunkanbieter vor Ort. Dafür werden dann vom eigenen Mobilfunkanbieter zu Hause die so genannten Roaming-Preise berechnet. Diese Preise sind oft deutlich teurer, als die üblichen Gesprächs- oder Surf-Tarife in Deutschland. Auf jeden Fall müssen Sie beachten, dass anders als sonst bei Telefonaten in Deutschland, auch Kosten anfallen, wenn Sie im Ausland angerufen werden. Diese Kosten werden als »Preise für ankommende Gespräche« oder »Preise für angenommene Anrufe« bezeichnet.

Eine Ausnahme bilden die Telefonate innerhalb der EU: Seit dem 15. Juni 2017 gilt die EU-Roaming-Verordnung, nach der Mobilfunknutzer innerhalb der EU zum normalen Heimattarif telefonieren und im Internet surfen können. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Prepaid- oder einen Postpaid-Vertrag handelt. Auch ankommende Anrufe und SMS sind kostenlos.

Nachfolgend erläutern wir, wie die Preise für Telefonate und mobiles Internet-Surfen sich entwickelt haben.

Entwicklung der Romaing-Gebühren in der EU
Entwicklung der Romaing-Gebühren in der EU (Bild: obs/Europäische Kommission)

Abschaffung der Roaminggebühren ab Juni 2017

Seit dem 15. Juni 2017 werden im EU-Ausland nur noch die normalen Inlandsgebühren berechnet werden – nach dem Prinzip »roam like at home«. Gleichzeitig können die Mobilfunkanbieter den Kunden weiterhin das Roaming in Rechnung stellen, wenn diese eine bestimmte Grenze überschreiten. Damit soll eine missbräuchliche Nutzung oder das Dauer-Roaming verhindert werden.

Neben den Änderungen auf der Endkundenebene regelt die Roaming-Verordnung auch die Entgelte, die sich die Mobilfunkanbieter gegenseitig in Rechnung stellen dürfen. Ab 2017 sollen hierfür neue Obergrenzen gelten: 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent pro SMS ab dem 15. Juni 2017. Die Kosten für die mobile Datenübertragung sollen schrittweise sinken. Ab dem 15.06.2017 sollen zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte (GB) berechnet werden dürfen. In den kommenden Jahren soll diese Obergrenze weiter sinken -bis maximal 2,50 Euro pro GB ab dem Jahr 2022. hier der festgelegte Zeitplan: Ab 1. Januar 2018 dürfen die Telekommunikationsunternehmen maximal 6,00 Euro pro GB berechnen, dann 4,50 Euro pro GB (ab 1. Januar 2019), 3,50 Euro pro GB (ab 1. Januar 2020), 3,00 Euro pro GB (ab 1. Januar 2021) und schließlich 2,50 Euro pro GB (ab 1. Januar 2022). mehr dazu

Weitere Informationen zu Roaming-Gebühren im EU-Ausland:

Informationen zu Roaming Preisen bei deutschen Mobilfunkanbietern

Auf den folgenden Sites finden Sie Informationen zu Roaming-Preisen der deutschen Mobilfunkanbieter:

Entwicklung der Roaming-Gebühren

Obergrenzen für Handynutzung im EU-Ausland

Die EU senkt seit mehreren Jahren die Preise für mobile Telefonate im Ausland. Ebenfalls gab es bereits seit Jahren Bestrebungen, den Preisunterschied zwischen Roaming-Preisen und den Preisen im Inland komplett abzuschaffen. Anfangs wurden die maximalen Roaming-Preise in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2007 schreibt die EU-Roaming-Verordnung verbindliche Höchstpreise vor, die die Mobilfunkanbieter ihren Kunden im so genannten »Eurotarif« berechnen dürfen. Und jedes Jahr fallen die Preis-Obergrenzen für Telefonate, SMS-Versand und mobilen Internetzugang im Ausland weiter. Zuletzt wurden die Preisobergrenzen 2012 festgelegt.

Neben dem von der EU vorgeschriebenen »Eurotarif« können die Kunden weiterhin alternative Roaming-Tarife ihres Anbieters wählen. Je nach eigenem Nutzungsverhalten können solche Tarife günstiger oder auch teurer sein, als der regulierte Euro-Tarif. Die EU-Verordnung sieht vor, dass Kunden jederzeit ohne zusätzliche Kosten zurück in den Eurotarif wechseln können.

Roaming Obergrenze für Endkundenpreise im EU-Ausland

Die EU-Verordnung schreibt Preis-Obergrenzen als Netto-Preise zzgl. Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes vor. Wir haben in dieser Übersicht sowohl Netto-Preise als auch die End-Preise inklusive 19 Prozent MwSt. (welche damals in Deutschland gültig war) angegeben.

 Abgehende Anrufe
(pro Minute)
Angenommene Anrufe
(pro Minute)
SMS
(per SMS)
Daten
(pro Megabyte)
Seit 01.07.2009 51,17 Cent
(43 Cent netto)
22,61 Cent
(19 Cent netto)
13,09 Cent
(11 Cent netto)
keine Regulierung
Seit 01.07.2010 46,41 Cent
(39 Cent netto)
17,85 Cent
(15 Cent netto)
13,09 Cent
(11 Cent netto)
keine Regulierung
Seit 01.07.2011 41,65 Cent
(35 Cent netto)
13,09 Cent
(11 Cent netto)
13,09 Cent
(11 Cent netto)
keine Regulierung
Seit 01.07.2012 34,51 Cent
(29 Cent netto)
9,52 Cent
(8 Cent netto)
10,71 Cent
(9 Cent netto)
83,30 Cent
(70 Cent netto)
Seit 01.07.2013 28,59 Cent
(24 Cent netto)
8,33 Cent
(7 Cent netto)
9,52 Cent
(8 Cent netto)
53,55 Cent
(45 Cent netto)
Seit 01.07.2014 22,61 Cent
(19 Cent netto)
5,95 Cent
(5 Cent netto)
7,14 Cent
(6 Cent netto)
23,80 Cent
(20 Cent netto)

Senkung der Roaming-Entgelte zum 30. April 2016

Das Europäische Parlament hat im Oktober 2015 beschlossen, die Roaming-Zuschläge im Mobilfunk in zwei Phasen abzuschaffen. Als erster Schritt werden die Gebühren für regulierte Roamingdienste ab dem 30. April 2016 gesenkt. Mobilfunkanbieter berechnen jetzt nur noch Aufschläge auf den Preis, den der Kunde im Inland zahlt:

  • für abgehende Anrufe - maximal 5,95 Cent (5 Cent netto) pro Minute
  • für eingehende Anrufe - maximal 1,36 Cent (1,14 Cent netto) pro Minute
  • für SMS-Versand - maximal 2,38 Cent (2 Cent netto) pro SMS
  • für mobile Datennutzung - maximal 5,95 Cent (5 Cent netto) pro Megabyte

jeweils zusätzlich zum Inlandstarif. Dabei darf die Summe aus Inlandspreis plus Roaming-Aufschlag folgende Höchstbeträge nicht überschreiten: 19 Cent pro Minute für abgehende Anrufe und 5 Cent für eingehende Anrufe, 6 Cent für SMS und 20 Cent pro Megabyte (jeweils netto zzgl. MwSt).

Kostengrenze bei Daten-Roaming

Für die mobile Datennutzung im Ausland gilt eine regulierte Kostengrenze. Diese liegt bei 50 Euro (netto) bzw. 59,50 Euro inkl. MwSt. Zudem können Kunden der Sperre wiedersprechen oder auch eine andere Grenze setzen lassen, sofern der Mobilfunkanbieter dies ermöglicht. Dies kann insbesondere für Geschäftskunden interessant sein, die sich länger im Ausland aufhalten und öfter mobil auf Internet zugreifen müssen.

Auf jeden Fall müssen die Mobilfunkanbieter sicherstellen, dass die Kunden eine entsprechende Information erhalten, sobald sie 80 Prozent der vereinbarten Grenze erreicht haben. Diese muss auf dem Gerät angezeigt werden, welches zum mobilen Surfen auch genutzt wird, zum Beispiel Smartphone oder Notebook.

Wird die 50-Euro-Kostengrenze erreicht, muss der Kunde eine weitere Nachricht erhalten. Gleichzeitig wird die mobile Datenverbindung unterbrochen, so dass keine weiteren Kosten entstehen. Die Nachricht soll auch die Information enthalten, wie der Kunde die Datennutzung fortsetzen kann, sofern er dies wünscht.

Dieser Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen für das mobile Surfen im Internet im Ausland gilt seit 2012 für alle europäischen Mobilfunkanbieter, allerdings nicht nur innerhalb der EU sondern in allen Ländern weltweit.

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