Ende der Roaming-Gebühren: Letzte Hürde genommen

Zusatzkosten für Handynutzer im EU-Ausland werden Mitte Juni abgeschafft

01. Februar 2017

Die Roaming-Gebühren für Handynutzer im EU-Ausland werden, wie geplant, ab dem 15. Juni 2017 abgeschafft. Vertreter des Europäische Parlaments, des Rates der EU-Staaten und der Kommission haben sich in der Nacht zum Mittwoch auf die noch festzulegenden Roaming-Großhandelspreise geeinigt.

»Das was das letzte Puzzleteil«, erklärte Andrus Ansip, Kommissionsvizepräsident zuständig für den digitalen Binnenmarkt. »Ab dem 15. Juni werden alle Europäerinnen und Europäer in der EU reisen können, ohne Roaming-Gebühren zu zahlen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Anbieter auch weiterhin im Wettbewerb um die besten Angebote auf ihren Heimatmärkten stehen können«.

Mobilfunk-Roaming in der EU
Ende der Roaming-Gebühren ab Mitte Juni 2017: Letzte Hürde genommen
(Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)

Großhandelspreise im EU-Roaming

Die Mobilfunknetzbetreiber können sich gegenseitig Kosten in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden ein Netz im Ausland nutzen. Dafür haben sich die Verhandlungsführer auf eine Obergrenze von 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent pro SMS ab dem 15. Juni 2017 geeinigt.

Die Kosten für die mobile Datenübertragung sollen schrittweise sinken. Ab dem 15.06.2017 sollen zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte (GB) berechnet werden dürfen. In den kommenden Jahren soll diese Obergrenze weiter sinken -bis maximal 2,50 Euro pro GB ab dem Jahr 2022. hier der festgelegte Zeitplan: Ab 1. Januar 2018 dürfen die Telekommunikationsunternehmen maximal 6,00 Euro pro GB berechnen, dann 4,50 Euro pro GB (ab 1. Januar 2019), 3,50 Euro pro GB (ab 1. Januar 2020), 3,00 Euro pro GB (ab 1. Januar 2021) und schließlich 2,50 Euro pro GB (ab 1. Januar 2022).

Die Einigung macht das Roaming zu Inlandspreisen möglich und stelle gleichzeitig sicher, dass Kosten gedeckt werden können und der Wettbewerb auf den nationalen Roamingvorleistungsmärkten erhalten bleibt, teilte die EU-Kommission mit.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die erzielte Einigung nun förmlich billigen. Die neuen Roamingvorleistungspreise werden dann ab dem 15. Juni 2017 gelten.

Hintergrund

Die Roaming-Preise in der EU sind seit 2007 schrittweise um insgesamt über 90 Prozent gesunken. Zuletzt sanken die Roaming-Preise im April 2016 auf 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro MB Datenverkehr zusätzlich zu den Inlandspreisen. Im Jahr 2015 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission, die Roamingaufschläge für Nutzer innerhalb der EU abzuschaffen.

Eine Diskussion gab es im Herbst 2016 noch über die Regelungen zur fairen Nutzung der neuen Roaming-Preise. Die ursprünglichen Pläne, das kostenfreie Roaming im EU-Ausland auf 90 Tage pro Jahr zu begrenzen, wurde verworfen. Stattdessen sollen Mobilfunkanbieter gegen einen Missbrauch vorgehen können, etwa wenn die Kunden dauerhaft mit einer billigen SIM-Karte aus einem anderen EU-Land im Roaming telefonieren.

Quelle: Mitteilung der EU-Kommission

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