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Bundesrat hat Mindeststandards für die Internet-Grundversorgung beschlossen
Verordnung sieht mindestens 10 MBit/s im Download vor
Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) bestätigt. Darin werden die Mindeststandards für die Internet-Grundversorgung definiert. Demnach muss ein Internetzugang eine Downloadrate von mindestens 10 MBit/s, eine Uploadrate von mindestens 1,7 MBit/s sowie eine Latenz von maximal 150 Millisekunden haben.

Die Bundesnetzagentur hat im März einen entsprechenden Vorschlag für die technischen Anforderungen vorgestellt. Dieser wurde bereits von Bundeskabinett und Digitalausschuss des Deutschen Bundestags verabschiedet.
Die Branchenverbände begrüßen den Beschluss. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, äußert sich zu der Thematik wie folgt:
»Wir begrüßen die Einigung im Bundesrat auf die von der BNetzA ermittelten und auf mehrere Gutachten gestützten Mindestanforderungen eines Versorgungsanspruchs mit Telekommunikationsdiensten. Unser Ziel ist es, gerade für die am schlechtesten versorgten Haushalte in Deutschland nicht für ein paar mehr Megabit zu sorgen, sondern möglichst schnell auf Gigabit aufzurüsten.«
Von vielen Stellen wurde allerdings bereits im Vorfeld kritisiert, dass die nun beschlossenen Geschwindigkeiten zu niedrig seien. So entstehe kein Anspruch auf »schnelles Internet«. Bereits im Vorfeld der Entscheidung haben Verbraucherschützer Nachbesserungen am Verordnungsentwurf gefordert, unter anderem höhere anfängliche Bandbreiten.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) erklärt dazu:
Dass der Bundesrat seine Blockadehaltung in letzter Sekunde aufgegeben hat, war überfällig. Die Forderungen nach höheren Bandbreiten und Latenzanforderungen waren aus rechtlicher sowie aus technischer Sicht nicht begründbar.
Das Recht auf Internet-Grundversorgung darf nun auch in der Umsetzung nicht zur Glasfaser-Ausbaubremse werden. Um das zu verhindern, muss die Bundesnetzagentur dafür sorgen, dass insbesondere in dünn besiedelten Gebieten und Einzellagen drahtlose Internetzugangstechnologien wie Mobilfunk und Satellitenkommunikation zur Anwendung kommen können. Durch den Einsatz drahtloser Technologien lässt sich die digitale Teilhabe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schnell und unbürokratisch sicherstellen, ohne, dass ohnehin knappe Baukapazitäten umpriorisiert werden müssten, und damit das Ausbautempo beim Glasfaserausbau deutlich verringert wird.
