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Glasfaser: Telekom einigt sich mit 1&1
Gemeinsame Nutzung der FTTH-Infrastruktur
Die Deutsche Telekom und 1&1 haben sich auf die gemeinsame Nutzung des Glasfaser-Netzes geeinigt. Das haben die beiden Unternehmen am Mittwoch bekannt gegeben. Die Deutsche Telekom stellt ab sofort ihre direkten Glasfaseranschlüsse auch 1&1 zur Verfügung. 1&1 Versatel produziert Breitbandanschlüsse sowie damit verbundene Sprach- und Mehrwertdienste für alle 1&1-Gesellschaften. So kann 1&1 künftig eigene Produkte unter Nutzung der Telekom-Glasfaserleitungen bereitstellen und seinen Kunden bundesweit FTTH-Anschlüsse anbieten.

Die Telekom einigt sich mit 1&1 auf gemeinsame Nutzung des Netzes (Bild: Deutsche Telekom)
Vergangenes Jahr haben sich die beiden Unternehmen kommerziell geeinigt. Jetzt wurde der erste FTTH-Produktvertrag unterzeichnet. Dieser ist die Voraussetzung dafür, dass 1&1 ab sofort eigene Glasfaserangebote über das Netz der Telekom anbieten kann. Basis sind die regionalen Breitband-Netze der Telekom, die an hunderten Übergabestellen mit dem Transportnetz von 1&1 Versatel verbunden sind. Bis Ende 2024 plant die Telekom, rund zehn Millionen Haushalte mit Glasfaser zu versorgen.
In den vergangenen Monaten haben beide Unternehmen die notwendigen Aspekte hinsichtlich der Prozesse und Produkte geklärt. 1&1 kann bei der Telekom FTTH vermarkten, obwohl dieses Netz vor Ort erst noch gebaut wird.
Bundesnetzagentur begrüßt Glasfaser-Einigung von Telekom und 1&1
Die Bundesnetzagentur begrüßt die Bekräftigung des Anfang 2021 zwischen den Netzbetreibern eingegangen Commitments.
»Mit dem Vertragsabschluss wird das im vergangenen Jahr eingegangene Commitment mit Leben gefüllt. Es können nun attraktive Glasfaser-Angebote entstehen. Die beiden Unternehmen gehen den eingeschlagenen Weg des Gigabit-Ausbaus auf der Grundlage freiwilliger Kooperationsvereinbarungen konsequent und erfolgreich weiter. Die Einigung bestätigt das Vertrauen der Bundesnetzagentur in den Markt. Sie zeigt erneut, dass die vorgeschlagene Regulierung „light“ für Glasfaser angemessen ist«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Herbst ihren Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen veröffentlicht, zu denen Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (einschließlich Bitstromprodukte) der Telekom, der so genannten »letzten Meile«, erhalten können. Die Bundesnetzagentur schlägt hierin vor, die neuen Glasfasernetze nicht mit gleicher Intensität zu regulieren, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht demensprechend eine »Regulierung light« für die neuen Gigabit-Netze vor.
Quellen: Mitteilungen der Telekom, 1&1 und der Bundesnetzagentur