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Telekom: Preselection nun auch mit Sozialtarif möglich
Einschränkende Regelung aus AGB entfernt
Ab sofort haben Festnetz-Kunden der Deutschen Telekom, die einen Sozialtarif nutzen, auch die Möglichkeit der dauerhaften Voreinstellung auf einen anderen Verbindungsnetzbetreiber (Preselection). Wie die Deutsche Telekom in einem Schreiben an betroffene Kunden erklärt, wurde der Pasus, der die Einrichtung der Preselection beim Sozialtarif aussschließt, in den AGB gestrichen.
Weiterhin unverändert bleibt, dass Gutschriften in Rahmen des Sozialtarifes nur für Verbindungen gwährt werden, die über das Netz der Deutschen Telekom erfolgten. Für Verbindungen über andere Anbieter, sei es Preselection oder Call-by-Call, gewährt die Deutsche Telekom keine Gutschriften.
Der Sozialtarif wird Kunden gewährt, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder BAföG erhalten. Auch blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Kunden können unter bestimmten Voraussetzungen den Sozialtarif erhalten. Mehr über Sozialtarif der Deutschen Telekom lesen Sie in unserem Ratgeber.
