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Bundesnetzagentur veröffentlicht Orientierungspunkte zu Entgeltprinzipien für offene Glasfasernetze
Open-Access-Verhandlungen sollen leichter werden
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Orientierungspunkte zu Entgeltprinzipien für den Open-Access-Zugang von Diensteanbietern zu Glasfasernetzen veröffentlicht und stellt diese zur Konsultation. Ziel sei es vor allem, eine Orientierung für die praktische Ausgestaltung von Entgelten zu geben, zu denen ein Diensteanbieter das Glasfasernetz eines anderen Unternehmens nutzen kann.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Auch auf Glasfaser soll Wettbewerb herrschen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zwischen verschiedenen Anbietern, Produkten und fairen Preisen wählen können«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir wollen die Open-Access-Verhandlungen der Unternehmen erleichtern und die Verständigung auf Entgelte für die Nutzung der Netze beschleunigen«.
Die Grundidee ist, dass sich dieses Vorleistungsentgelt über einen angemessenen Abschlag vom Endkundenpreis des ausbauenden Unternehmens ergibt. Der Abstand zwischen Endkundenpreis und Vorleistungsentgelt (Marge) muss groß genug sein, damit ein Diensteanbieter kostendeckend ein gleichwertiges Angebot machen kann. Die Bundesnetzagentur hat hierzu aktuelle Endkundenpreise und vereinbarte Vorleistungsentgelte ausgewertet und die Margen berechnet.
Hintergrund: In Deutschland baut eine Vielzahl an Unternehmen mit häufig regionaler Prägung Glasfasernetze aus. Das führt dazu, dass Diensteanbieter mit vielen Betreibern von Glasfasernetzen über Open Access verhandeln müssen. Die Folge sind hohe Transaktions- und Verhandlungskosten. Die Orientierungspunkte können diese Kosten senken und sind ein wichtiger Baustein zur Förderung von Open Access.
Die Orientierungspunkte knüpfen an das von der Bundesnetzagentur im Januar 2026 veröffentlichte Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration an. Sie sind ein weiterer Schritt, die Bedingungen für den Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze aufzuzeigen und mit dem Markt zu diskutieren.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur