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Mobilfunk: Roaming in der EU für weitere 10 Jahre ohne zusätzliche Kosten
EU Rat billigt Verlängerung der Roamingverordnung
Nach dem Europäischen Parlament hat auch der EU Rat der Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Somit werden die Bürger auch nach dem Ablauf der geltenden Roamingverordnung am 30. Juni 2022 ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen, SMS versenden und im Internet surfen können.

EU-Roaming: Roam like at Home Regelung um weitere 10 Jahre verlängert
(Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)
Die bisherige Regelung sollte zum 30. Juni 2022 auslaufen. Mit der Zustimmung durch das EU-Parlament und nun den Europäischen Rat wird die bisherige Roaming-Regelung für weitere zehn Jahre verlängert. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Neben den gleichen Preisen fürs Telefonieren, SMSen und Surfen sollen die Mobilfunknutzer innerhalb der EU auch die gleiche Qualität und Geschwindigkeit bei der mobilen Verbindung nutzen können wie zuhause. Das gilt solange die Netze im Reiseland dies auch ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass zum Beispiel die Netzverbindung von 4G auf 3G umgeschaltet wird.
Mit der überarbeiteten Roamingverordnung werden die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen eine für Betreiber in der gesamten EU tragfähige Lösung ist.
Die Regelung zur angemessenen Nutzung, mit der dauerhaftes Roaming verhindert werden soll, wird beibehalten. Die Kommission kann nach einer gründlichen Marktanalyse und einer angemessenen Bewertung der möglichen Auswirkungen Änderungen vorschlagen.
Die Kommission wird die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls einen neuen Legislativvorschlag zur Regulierung der maximalen Vorleistungsentgelte und möglicherweise anderer Aspekte des Roamingmarkts vorlegen.